Die Antwort auf diese Frage ist absolut positiv. Bei allen aufgebauten Gerüsten ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich. Je länger ein Gerüst in Gebrauch ist, umso detaillierter soll eine Inspektion werden. Eine Inspektion soll immer nach einem starken Wind, Niederschlag und anderen negativen Faktoren, die eine Gefahr für die anstehenden Arbeiten darstellen können, durchgeführt werden. Inspektionen sind auch dann durchzuführen, wenn die Gerüstarbeiten länger als 10 Tage unterbrochen werden. Die Vorschriften sehen vor, dass Inspektionen mindestens einmal im Monat durchgeführt werden müssen. Die Art und der Umfang und Kontrolltätigkeiten sind jedoch immer in der Montage- und Betriebsanleitung festgelegt. Für die Durchführung der Inspektionen ist der Bauleiter oder ein beauftragter Mitarbeiter (eine qualifizierte Person) verantwortlich.
Der Inspektionsumfang für das Gerüst PD70 sieht wie folgt aus:
1.) Tägliche Inspektionen:
Tägliche Inspektionen sind von Personen, die das Gerüst benutzen, d. heißt von den Mitarbeitern, die auf dem Gerüst arbeiten, durchzuführen.
Bei einer täglichen Inspektion ist Folgendes zu überprüfen:
a) ist das Gerüst nicht beschädigt oder verformt?
b) ist das Gerüst richtig verankert?
c) sind die elektrischen Leitungen richtig isoliert und berühren sie die Konstruktion des Gerüsts nicht?
d) sind die Arbeits- und Kommunikationsplattformen in gutem Zustand (sind die Plattformen sauber und im Winter: sind die die Plattformen rutschfest abgesichert?),
e) traten keine Erscheinungen auf, die sich die Sicherheit des Gerüsts negativ auswirken?
2.) Regelmäßige Inspektionen:
Regelmäßige Inspektionen sind alle 10 Tage durchzuführen. Sie sind von einem einem Gerüstinstandsetzer oder von einem einem technischen Facharbeiter, z.B. von einem Vorarbeiter oder Bauleiter durchzuführen. Zweck einer regelmäßigen Inspektion ist zu überprüfen, ob an der gesamten Gerüststruktur keine Änderungen vorhanden sind, die zu einer Baukatastrophe führen können oder eine Gefahr für den Gerüstbetrieb darstellen können.
3.) Ad-Hoc Inspektionen:
Ad-Hoc Inspektionen sind immer nach einer Unterbrechung des Gerüstbetriebs von mehr als 2 Wochen und nach jedem Sturm mit einer Windstärke über 6 in der Beaufort-Skala ( 12 m/s) durchzuführen. Eine Ad-Hoc Inspektion ist unter Beteiligung eines Vorarbeiters und Bauaufsichtsinspektors durchzuführen. Diese Inspektion kann von der Bauaufsichtsbehörde jederzeit angeordnet werden. Die festgestellten Mängel sollen nach jeder Überprüfung vor Arbeitsantritt behoben werden. Für die Durchführung der Inspektionen ist der Bauleiter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter verantwortlich. Die Ergebnisse der regelmäßigen und Ad-Hoc Inspektionen sind ins Bautagebuch von den für die Überprüfung zuständigen Personen festzuhalten.